UV-Strahlung und Hautkrebs
Hautkrebs entsteht fast ausschließlich in weißen Bevölkerungen, pigmentierte Bevölkerungen in Afrika und Asien sind durch ihr Pigment geschützt und entwickeln selten Hautkrebs. In weißen Bevölkerungen entsteht Hautkrebs durch UV-Strahlen. Die UV-Strahlung führt zu Schädigungen des Erbgutes (der DNS). Diese Schäden führen zu Erbgut-Veränderungen (Mutationen) in Genen, die für die Krebsentstehung entscheidend sind. Da die weiße Haut weitestgehend ungeschützt gegen UV-Strahlen ist, führen die Schäden des Erbgutes bereits nach Minuten bis Stunden zu Sonnenbrand.
Bei starken Schäden am Erbgut kommt es zum programmierten Zelltod der betroffenen Zellen (Apoptose). Dieser Zelltod äußert sich als Sonnenbrand mit Blasenbildung, Schälung der Haut und nachfolgender Erneuerung der Haut. Diese Erneuerung der Oberhautzellen stellt einen Schutzmechanismus vor der Krebsentstehung dar. Helle Hautkrebse, die von Oberhautzellen ausgehen (Basalzellkarzinome, Plattenepithelkarzinome) kommen deshalb erst im späteren Erwachsenenalter, ca. ab dem 50. – 60. Lebensjahr vor.
Die Pigmentzellen sind gegen den programmierten Zelltod geschützt, da sie die Aufgabe haben, durch Pigmentbildung vor UV-Strahlung zu schützen. Die Erbgut-Veränderungen sammeln sich deshalb in Pigmentzellen bereits ab der Kindheit an. Der schwarze Hautkrebs kann daher bereits bei jungen Menschen, etwa ab dem 14. Lebensjahr, auftreten.

