Hautkrebs-Screening

Seit dem 01. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre Anspruch auf eine Früherkennungs-Untersuchung auf Hautkrebs, das sogenannte „Hautkrebs-Screening“. Das Hautkrebs-Screening können diese Patienten bei einem qualifizierten Hausarzt sowie einem qualifizierten Dermatologen durchführen lassen.

Das Hautkrebs-Screening in Deutschland ist weltweit die erste flächendeckend organisierte standardisierte Krebsfrüherkennungs-Untersuchung der Haut. Hierbei wird die komplette Haut inklusive des behaarten Kopfes sowie die einsehbaren Schleimhäute auf Hautkrebs untersucht. Das gesetzliche Hautkrebs-Screening wird in speziell qualifizierten Praxen über die Versicherungskarte abgerechnet. Eine Praxisgebühr wird hierfür nicht erhoben.
Fragen Sie doch einfach Ihren Haus- oder Hautarzt danach!